18.03.2011, 14:15
Hallo Ulf,
Wenn das Rohr reißt haben wir einen Kühlmittelverluststörfall. Richtig. Das der Riss nicht gefärlich ist stellt steht natürlich zur Debatte. Wenn bei einem 40mm starken Rohr ein 2,3 mmm oder 2,8 mm Einriss vermutet wird welcher nicht meldepflichig ist und dies nicht gemeldet wird sehe ich das nicht als Geheimniskrämerei und völlig in Ordnung. Dieser Befund wurde bewertet von TÜV und Anlage. Da der TÜV von der Landesaufsichtsbehörde als Gutachter eingesetzt ist, weiß die Behörde auch darüber Bescheid. Im übrigen ist es kein Störfall.
Mal eine blöde Frage. Weißt du wie der Riss verläuft und wo er sich befindet?
So und was ist jetzt an den Spiegelaussagen das Problem? Es deckt sich mit meinen Aussagen ist nur nicht vollständig dargestellt. Die einzelnen Sätze geben die Wahrheit wieder.
Und mit dem ist eigentlich alles gesagt.
Gruß Heiko
Wenn das Rohr reißt haben wir einen Kühlmittelverluststörfall. Richtig. Das der Riss nicht gefärlich ist stellt steht natürlich zur Debatte. Wenn bei einem 40mm starken Rohr ein 2,3 mmm oder 2,8 mm Einriss vermutet wird welcher nicht meldepflichig ist und dies nicht gemeldet wird sehe ich das nicht als Geheimniskrämerei und völlig in Ordnung. Dieser Befund wurde bewertet von TÜV und Anlage. Da der TÜV von der Landesaufsichtsbehörde als Gutachter eingesetzt ist, weiß die Behörde auch darüber Bescheid. Im übrigen ist es kein Störfall.
Mal eine blöde Frage. Weißt du wie der Riss verläuft und wo er sich befindet?
So und was ist jetzt an den Spiegelaussagen das Problem? Es deckt sich mit meinen Aussagen ist nur nicht vollständig dargestellt. Die einzelnen Sätze geben die Wahrheit wieder.
Und mit dem ist eigentlich alles gesagt.
Zitat:E.on und die zuständige bayerische Atomaufsicht hatten den Vorfall zunächst als nicht meldepflichtig eingestuftDeshalb auch nicht gemeldet.
Gruß Heiko
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Skylux 70/700
GSO Newton 150/900 auf NEQ5
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